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Unsere Leistungen im Überblick

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Weitere Erklärungen

Sachlage bei Haftpflichtschäden:

Nicht Sie, sondern der Unfallgegner hat den Schaden verursacht. In diesem Fall kommt die KFZ Haftpflichtversicherung des Unfallgegners für ihren Schaden in voller Höhe auf.

Schadenfeststellung:

Bei einem Schaden größer als 750 € können Sie zur Bewertung des Schadens einen Sachverständigen hinzuziehen.
Die Kosten für die Gutachtenerstellung trägt die gegnerische Versicherung (BGB, §249).
Mit dem Gutachten erhalten Sie relevante Informationen über ihr Fahrzeug, wie z.B. Schadenshöhe, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, aktueller Marktwert, Nutzungsausfall und natürlich einen juristisch belastbaren Beweis.

Unfallgutachten? –  Was Sie als Geschädigter beachten sollten

Unfall? Das sollten Sie als Geschädigter beachten:
Als Geschädigter dürfen Sie einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und zur Feststellung von Schadenhöhe und -umfang hinzuziehen. Das dürfen Sie sogar dann noch, wenn bereits ein Sachverständiger von der Versicherung beauftragt oder das Gutachten bereits erstellt wurde. Die Versicherung muss in der Regel die Kosten des Gutachtens tragen.

Ausnahmen bilden sogenannte „Bagatellschäden“ mit einer Schadenhöhe bis zu 750 €. Bei solchen Schäden können wir Ihnen ein Kurzgutachten erstellen, das in der Regel von der gegnerischen Versicherung ebenfalls zu bezahlen ist.

Sie bekommen Ihren Schaden in vollem Umfang nur dann erstattet, wenn eine vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe stattgefunden hat.

Die Beweissicherung über die Schadenhöhe gewährleistet, dass der Unfallschaden vollständig erkannt und ggf. beseitigt werden kann.

Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruches, also der Wertverlust Ihres Fahrzeuges nach dem Unfall, kann in der Regel erst durch ein Gutachten belegt werden.

Die Beweissicherung über Schadenart und Umfang wird in vielen Fällen auch dann benötigt, wenn es Streit um den Schadenhergang gibt.

Sie haben die freie Wahl, ob Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen oder sich den Schaden mit Hilfe des Gutachtens auszahlen lassen (fiktive Abrechnung). Selbst wenn Sie die Reparatur in einer Fachwerkstatt ausführen lassen, sind Sie nicht verpflichtet, zur Abrechnung des Unfallschadens die Reparaturkostenrechnung vorzulegen. Bei einer fiktiven Abrechnung wird nur die tatsächlich und nachweislich angefallene Mehrwertsteuer gezahlt.

Durch das Gutachten kann die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges festgelegt werden, so dass Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung belegt werden können.

Einwände des Schädigers, z.B. über eine nur geringe Schadenhöhe oder Vor- und Altschäden, können durch ein Gutachten entkräftet werden.

Beim Verkauf eines instandgesetzten Fahrzeuges ist ein Unfall im Regelfall offenbarungspflichtig. Durch das Schadengutachten nebst Lichtbildern kann einem eventuellen Kaufinteressenten der genaue Schadenumfang belegt werden.

In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie die Ihnen zustehenden Rechte nutzen und nicht nur auf eine schnelle, sondern auch eine vollständige Schadenregulierung Wert legen. Schalten Sie nach einem Unfall einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen, wie auch einen Fachanwalt ein. Wir können Ihnen einen entsprechenden Anwalt empfehlen.

Warum sollte ich nach einem Unfall die Polizei rufen?

Es ist immer von Vorteil, wenn überprüft wird, ob die Daten des Unfallgegners stimmen. Bei Personenschäden ist es zudem ratsam die Polizei hinzuzuziehen, da es sich bereits um eine Körperverletzung und somit um eine Straftat handeln kann.

Wann und warum brauche ich ein Schadengutachten?

Ein Gutachten brauchen Sie ab einem Schadenwert von ca. 750 €, um Ihre Ansprüche geltend machen zu können. Unter 750 € benötigen Sie lediglich den Kostenvoranschlag einer Werkstatt oder ein durch uns erstelltes Kurzgutachten.

Wann und warum brauche ich ein Wertgutachten?

Viele Versicherer verlangen zur Einstufung älterer Fahrzeuge ein Wertgutachten, um die Versicherungshöhe festlegen zu können. Bei werterhöhenden Maßnahmen kann ein Wertgutachten als Bemessungsgrundlage für Schadenfälle oder bei Diebstahl dienen.

Was kostet mich ein Gutachten bei einem Haftpflichtschaden?

In der Regel werden die Kosten von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Wo muss ich mein Auto reparieren lassen?

Sie dürfen Ihr Fahrzeug reparieren lassen wo Sie möchten. Der Versicherer macht Ihnen zwar Vorschläge zu Reparaturbetrieben, diesen müssen Sie aber nicht folgen.

Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?

Das ist von mehreren Faktoren abhängig. Je aufwändiger das Gutachten, desto länger dauert die Erstellung. Im Regelfall kann jedoch von einer Bearbeitungszeit von 2-3 Werktagen ausgegangen werden.

Was ist eine Nutzungsausfallentschädigung?

Eine Nutzungsausfallentschädigung ist der Betrag, bezogen auf Ihre Fahrzeugklasse, den Sie für den Zeitraum einer durchgeführten Reparatur geltend machen können, sofern Sie keinen Mietwagen in Anspruch nehmen.

Wie kann ich die Nutzungsausfallentschädigung geltend machen?

Wenn Sie eine Reparaturrechnung haben, können Sie diese als Beweis dem Versicherer zukommen lassen. Sollten Sie keine Reparaturrechnung haben, so können wir Ihnen eine Reparaturbestätigung schreiben, mit der Sie Ihre Ansprüche geltend machen können.

Welche Stundenverrechnungssätze werden im Gutachten verwendet?

Es werden die Stundenverrechnungssätze einer markengebunden Fachwerkstatt in Ihrer näheren Umgebung verwendet. Dabei greifen wir auf eine stets aktuelle Datenbank von Fachwerkstätten zurück.

Die Versicherung hat mir ein Restwertangebot für mein Fahrzeug gemacht, wie muss ich darauf reagieren?

Sollte von uns kein Restwertangebot eingeholt worden sein, so ist das in der Regel mit Ihnen abgesprochen. Sollte die Versicherung Ihnen Restwertangebote zukommen lassen, so teilen Sie uns das bitte umgehend mit, um eventuelle rechtliche Schritte einleiten zu können.

Darf die Versicherung die ermittelten Reparaturkosten ohne weiteres kürzen?

Nein! Ihr Anwalt wird Ihnen in solch einem Fall weiterhelfen.

Wann darf ich einen Anwalt einschalten?

Als Geschädigter dürfen Sie grundsätzlich einen Anwalt einschalten, der Ihre Ansprüche fachgerecht geltend macht und Ihnen rechtlichen Beistand bietet.

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